Förderungsmöglichkeiten
Wir bieten Ihnen eine kompetente Beratung und Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermittel.
Folgende Formen der finanziellen Förderung können u.a. beantragt werden:
- MASGF Förderung der Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU):
Die Qualifizierung von Beschäftigten und des Managements auf Basis betrieblicher Qualifizierungsbedarfe sowie die Qualifizierung in KMU in spezifischen Themenfeldern werden gefördert.
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- BMAS JobPerspektive:
JobPerspektive ist ein langfristiger Beschäftigungszuschuss für Arbeitgeber mit sozialer Verantwortung. Die Förderung umfasst im Wesentlichen einen Beschäftigungszuschuss und eine monatliche Pauschale für Qualifizierung.
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- WeGebAU Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss:
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen“ bei der Qualifizierung ihrer Beschäftigten. Arbeitgeber erhalten für die Qualifizierung ihrer Ungelernten oder gering qualifizierten Arbeitnehmer einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen.
weitere Informationen - Arbeitsentgeltzuschuss für Arbeitgeber für die berufliche Qualifizierung Ungelernter:
Der Träger der Grundsicherung kann einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für hilfebedürftige Arbeitnehmer zahlen, die bisher keinen beruflichen Abschluss haben und diesen im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses erwerben. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt wird bis zur Höhe der Arbeitsleistung, die durch die Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung ausfällt, bezahlt. Den Zuschuss erhalten Arbeitgeber.
- Qualifizierungszuschuss für junge Arbeitnehmer:
Arbeitgeber können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie einen jüngeren Arbeitnehmer unter 25 Jahren einstellen und im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses qualifizieren. Die Förderung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer keinen Berufsabschluss hat und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos ist.
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- Einstellungszuschuss bei Vertretung ("Job-Rotation"):
Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung ermöglichen und dafür einen Arbeitslosen als Vertreter einstellen, können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt des Vertreters erhalten. Wird dabei ein Arbeitsloser über ein Zeitarbeitsunternehmen als Vertreter eingestellt, kann der Entleiher einen Zuschuss für das an den Verleiher zu zahlende Entgelt erhalten. - Bildungsscheck Brandenburg fördert max. zweimal pro Jahr die individuelle berufliche Weiterbildung mit einem Zuschuss von bis zu 500 € zur Kursgebühr, vorausgesetzt einer Eigenbeteiligung von mindestens 10% für Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten bzw. 30% für alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
weitere Informationen - Bildungsprämie ist ein neues Instrument zur Finanzierung von Weiterbildung in Form einer Rückerstattung der Hälfte einer Kursgebühr (bis zu 500 €) für Erwerbstätige, die sich weiterbilden möchten.
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- Sowie andere Fördermöglichkeiten des § 16 Abs. 1 SGB II und die Regelungen in Landesweiterbildungsgesetzen und Regelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen


