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Was ist Pro-Beruf-Ostbrandenburg?

 

Im Rahmen der Förderinitiative 2 „Perspektive Berufsabschluss" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung führen die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg und die IHK-Projektgesellschaft mbH im Kooperationsverbund das Projekt Pro-Beruf-Ostbrandenburg im Zeitraum vom 01.05.2008 - 31.03.2012 durch.

Das Ziel des Projektes ist es, jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss zu helfen, durch (modulare) Nachqualifizierung ihren Abschluss nachzuholen und somit ihre Beschäftigungschancen zu verbessern. Dieses Vorhaben wird durch Sensibilisierung, Kompetenzfeststellung sowie individuelle Beratung und Begleitung bis zum Nachholen des Berufsabschlusses erreicht. Diese Leistungen richten sich sowohl an die betroffenen jungen Erwachsenen als auch an die dazugehörigen Unternehmen.

Es wurden die Regionalcenter Nord und –Süd eingerichtet. Die Landkreise Oder-Spree, Märkisch-Oderland und Frankfurt (Oder) werden vom Regionalcenter Süd beim Bildungszentrum der Handwerkskammer – Region Ostbrandenburg betreut. Falls Sie Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz im Barnim oder in der Uckermark haben, dann kontaktieren Sie bitte Regionalcenter Nord bei der IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg. Abgesehen von der regionalen Zuständigkeitsaufteilung haben beide Beratungsstellen dieselben berufsübergreifenden Kompetenzen, d.h. beide Regionalcenter sind für Handwerkskammer-, Industrie- und Handelskammer- und grüne Berufe sowie Berufe im Sozialwesen zuständig.

Was versteht man unter abschlussorientierter Nachqualifizierung?


"Abschlussorientierte Nachqualifizierung" ermöglicht an - und ungelernten jungen  Erwachsenen einen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen, wenn eine berufliche Erstausbildung aus wirtschaftlichen, sozialen oder persönlichen Gründen nicht mehr in Frage kommt.
Durch Qualifizierungsmaßnahmen erwerben Un- und Angelernte die Kompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnisse, die ihnen zum vollständigen Kompetenzprofil eines Facharbeiters fehlen. Ziel ist die erfolgreiche Teilnahme an der Externenprüfung vor den Kammern.

An wen richtet sich die abschlussorientierte Nachqualifizierung?


Unser Projekt richtet sich an: An- bzw. ungelernte junge Erwachsene mit und ohne Beschäftigung, junge Erwachsene mit Migrationshintergrund, junge Erwachsene mit Kindern, Unternehmen, die einen Fachkräftebedarf haben und daran interessiert sind, ihre geringqualifizierten Beschäftigen abschlussorientiert weiterbilden zu lassen.

Die Zielgruppe des Projektes umfasst Personen, die: keine abgeschlossene Berufsausbildung haben bzw. eine duale Ausbildung oder ein Studium abgebrochen haben, oder über einen Berufsabschluss verfügen, der auf dem Arbeitsmarkt nicht verwertbar ist, d.h. einen Beruf erlernt haben, in welchem sie die letzten 4 Jahre nicht gearbeitet haben in einem Beruf arbeiten, den sie nie erlernt haben und demzufolge auch kein Facharbeiterzeugnis bzw. Gesellenbrief vorweisen können, einen ausländischen Berufsabschluss erworben haben, für den es noch keine Anerkennung vorliegt.

Wie kann ich meinen Berufsabschluss nachholen?


Im Voraus sollten Sie einen persönlichen Beratungstermin mit der regional zuständigen Berufsbegleiterin telefonisch oder per E-mail vereinbaren sowie Motivation und ernsthaftes Engagement mitbringen.

Beim ersten Beratungsgespräch sollten Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • (aktueller & vollständiger) Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Zwischenprüfung/ Niederschrift
  • Zeugnisse/ Zeugniskarte der Berufsschule/ Ausbildungsstätte
  • Beurteilungen
  • Überbetriebliche Lehrunterweisungen
  • Kündigungsschreiben
  • Arbeitszeugnisse
  • alle sonstigen ausbildungsrelevanten Unterlagen

Für Studienabbrecher gilt:

  • (aktueller & vollständiger) Lebenslauf samt Abiturzeugnis
  • Studienverlaufsbescheinigung oder Exmatrikulationsbescheinigung
  • Übersicht der bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen (Notenspiegel)
  • detaillierte inhaltliche Beschreibung der bisher belegten Fächer (Vorlesungsverzeichnis)
  • Beurteilungen über Praktika
  • Arbeitszeugnisse
  • alle sonstigen relevanten Unterlagen

Nach diesem Gespräch und Sichtung Ihrer Unterlagen, sowie nach Absprachen mit den zuständigen Stellen, im Anschluss an eine Kompetenzfeststellung wird eine individuelle Berufsabschlussbiographie (Berufswegeplan) erstellt. Diese spiegelt den Stand der Kenntnisse und Fertigkeiten in dem jeweiligen Beruf wieder. Den von uns empfohlenen Lernweg gehen Sie Teil-/ Vollzeit entweder mit einem Bildungsdienstleister, einem Oberstufenzentrum oder berufsbe-gleitend mit einem Arbeitgeber/ Bildungsdienstleister. Während dieser Zeit schließen Sie die fehlenden berufstypischen Felder gemäß der sachlichen und zeitlichen Gliederung der jeweiligen Ausbildungsordnung im Rahmen einer Nachqualifizierung ab.

Dabei sind Sie nicht allein- wir begleiten und beraten Sie weiterhin auf diesem Weg. Jeder kleinste Erfolg ist einer und bringt Sie um ein Stück näher an die Externenprüfung.

Der Beginn der notwendigen Nachqualifizierung richtet sich immer nach dem jeweiligen Abschlussprüfungstermin. Die Abschlussprüfungen der Handwerks-kammern und Industrie- und Handelskammern finden in der Regel im Sommer und im Winter jeden Jahres statt.

Im Bereich Gartenbau, Land- und Tierwirtschaft, Hauswirtschaft (grüne Berufe) wird nur im Sommer eine Prüfung angeboten. Anmeldeschluss ist immer der 28. Februar.

Der Antrag auf Zulassung zur Nichtschülerprüfung im Sozialwesen muss bis 1. Oktober des Schuljahres, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, beim zuständigen staatlichen Schulamt eingegangen sein.

Unter Beachtung der jeweiligen Anmeldefrist werden Sie von unseren Berufsbe-gleiterinnen rechtzeitig informiert, welche Unterlagen zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und für die Anmeldung vor den zuständigen Stellen noch nachzureichen sind. Sie werden auch beim Ausfüllen der notwendigen Anträge sowei bei anderen Formalitäten der Abschlussprüfungsanmeldung unterstützt.

Die "abschlussorientierte Nachqualifizierung" endet mit der Teilnahme an der Externenprüfung vor den Kammern.

Was heißt Externenprüfung?


Nach § 45 des Berufsbildungsgesetzes (BiGG) und § 37 der Handwerksordnung (HwO) haben auch Personen, die keine Berufsausbildung (weder im dualen System, noch rein schulisch) durchlaufen haben, das Recht unter bestimmten Bedingungen zur Prüfung zugelassen zu werden. Die "Externenprüfung" ist eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit dem Unterschied, dass die teilnehmer der Prüfung keine klassische Berufsausbildung absolviert haben und somit als "Externe" gelten.

Die  "Externenprüfung" richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen zuständigen Stelle, z. B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer usw. und wird auch dort abgelegt. Durch diese Prüfung haben auch Un- und Angelernte ohne Berufsausbildung die Möglichkeit, die formale Facharbeiterqualifikation zu erwerben und damit eine bessere berufliche Perspektive.

Im Gesundheits- und Pflegebereich ist keine Externenprüfung möglich. Sie können sich jedoch vorangegeangene Ausbildungszeiten (z.B. Pflegehelfer) auf eine neue Ausbildung (z.B. Altenpfleger) anrechnen lassen. Für diesen Bereich ist das Landesamt für Soziales und Versorgung, Abteilung Landesgesundheitsamt zuständig.

Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen, um zur Externenprüfung zugelassen zu werden?


Wer als Externer zur Gesellen-/Abschlussprüfung zugelassen werden möchte, muss nachweisen, dass er mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig war, in dem er die Prüfung ablegen möchte. Das sind bspw. viereinhalb Jahre bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf. Der Nachweis über die Tätigkeit im jeweiligen Beruf erfolgt in der Regel durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge oder andere Unterlagen (z.B. Gewerbe-anmeldungen bei Selbstständigen), die belegen, dass einschlägige Berufserfahrungen in dem Beruf gesammelt wurden. Auch der Nachweis von Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf wird berücksichtigt.

Ist der Nachweis dieser Mindestzeit nicht oder nicht vollständig möglich, kann eine Zulassung auch dann erfolgen, wenn die Person durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft belegt, dass sie die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.

Für den Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit sind geeignete Zeugnisse, zum Bsp. über abgeschlossene Bildungsmaßnahmen notwendig. Hierbei werden auch Zeugnisse über ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt. Bei Zeitsoldaten und- soldatinnen zählen hier auch Bescheinigungen des Bundesministeriums der Verteidigung oder einer von ihm bestimmten Stelle, die bestättigen, dass die für die Zulassung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse erworben wurden.

Die Nichtschülerprüfung im Berich Sozialwesen ist durch die Fachschulverordnung Sozialwesen des Landes Brandenburg geregelt. Die Voraussetzungen für eine Zulassung sind die Fachoberschulreife, eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie der Nachweis über laufende praktische Tätigkeiten im sozialen Bereich.

Wer bezahlt die Nachqualifizierung und Prüfungsanmeldung?


Die Finazierung der abschlussorientierten Nachqualifizierung muss vor Beginn der Nachqualifizierungsmaßnahmen gewährleistet sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Nachqualifizierung durch die Agentur für Arbeit das Amt für Grundsicherung oder den Job-Center finanziert werden. Die Fördermöglichkeiten sind sehr unterschiedlich und richten sich nach der individuellen Lebenssituation z.B: : Bildungsgutschein nach SGB III für Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende. Das Programm WeGebAU nach SGB III für Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder wenn der Erwerb des letzten Berufsabschlusses und ie letzte öffentliche geförderte Weiterbildung mind. vier Jahre zurückgelegen hat. Der Bildungsscheck Brandenburg fördert max. zweimal pro Jahr die individuelle berufliche Weiterbildung mit einem Zuschuss von bis zu 500€ zur Kursgebühr, voraussgesetzt einer Eigenbeteiligung von mind. 10% für Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II erhalten bzw. 30% für alle anderen sozialversicherungspflichtige Beschäftigten Bildungsprämie ist eine Rückerstattung der Hälfte einer Kursgebühr (bis zu 500 €) für Erwerbstätige, die sich weiterbilden möchten.
Darüber hinaus haben die Agenturen für Arbeit mit den Instrumenten Vermittlungsbudget und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem SGB III/SGB II die Möglichkeit ggf. Fahrtkosten, Prüfungsgebühren etc. zu übernehmen.

Wir unterstützen Sie und Ihren Arbeitgeber bei der Suche und Beantragung von bestehenden Finazierungsmöglichkeiten für die indiviuelle Nachqualifizierung. Unsere Beratungsdienstleistungen und die Berufsbegleitung sind für Sie kostenlos.

Für welche Berufe kann man sich abschlussorientiert nachqualifizieren lassen?


Die abschlussorientierte Nachqualifizierung bezieht sich auf alle anerkannten Ausbildungsberufe. Der Begriff "anerkannter Ausbildungsberuf" bezieht sich auf Ausbildungsberufe, die auf Grundlage des Berufsbindungsgesetztes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) erlassen wurden.
Informationen über die Ausbildung in einem bestimmten Beruf finden Sie sowohl im BiBB-Portal unter:  www.berufe-portal.de Berufe als auch über das Portal der Bundesagentur für Arbeit unter:  www.berufenet.arbeitsagentur.de.

Wie bereitet man sich auf die Externenprüfung vor?


Die Vorbereitung auf die Externenprüfung verläuft sehr individuell, d.h. ist vom aktuellen Kenntnnisstand (nach einer Selbsteinschätzung bzw. Kompetenzfeststellung) abhängig und kann dementsprechend unterschiedlich gestaltet werden. Diese Vorbereitung kann in Form eines Selbststudiums, eines kurzen Prüfungsvorbereitungskurses, einer längerfristigen Nachqualifizierungsmaßnahme beim Bildungsdienstleister/ im Unternehmen oder einer Umschulung erfolgen.

Für die schriftlichen Prüfungsteile werden umfangreiche theoretische Kenntnisse benötigt, deren Auffrischung bzw. Aneignung zwingend notwendig ist, besonders wenn die Berufsausbildungszeiten lange her liegen oder keine von den berufstypischen Ausbildungszeiten vorliegen. In solchen Fällen wird eine längerfristige Nachqualifizierung bzw. Umschulung empfohlen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, dass man sich theoretisches Wissen im Selbststudium oder ggf. durch Aufarbeitung vorhandener Unterlagen aus der Ausbildung angeeignet.
Es gibt einige Bildungsdienstleister, die spezielle berufsbezogene Vorbereitungskurse anbieten. Die Dauer dieser Kurse unterscheidet sich je nach Anbieter und Umfang. Wichtig ist es dabei, dass die Maßnahmen AZWV-zertifiziert ist, damit eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, das Amt für Grundsicherung oder den Job-Center möglich.

Im Rahmen der Beratung unterstützen Sie unsere Berufsbegleiterinnen, indem sie nach einer Kompetenzfeststellung, passende AZWV-zertifizierte Angebote in Ihrer Nähe suchen, Formalitäten bzgl. der finanziellen Förderung abklären und Sie in die bestgeeigneten Maßnahme vermitteln.

Wie kann ich meine ausländischen Zeugnisse in Deutschland anerkennen lassen?


Informationen rund um die Anerkennung ausländischer Zeugnisse bietet:  www.berufliche-anerkennung.de


Weitere Informationen zu einzelnen Berufen und zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, zur Führung akademnischer Grade sowie zur Zeugnisanerkennung sind über die Datenbank ANABIN unter  www.anabin.de abrufbar.

Hinweise zur Handhabe dieses Informationssystems finden Sie  hier:

Ein weiteres Instrument zur Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse ist das  BQ-Portal http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Bildung/16342.htmlDas BQ-Portal finden Sie unter:  www.bq-portal.de

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Abschluss nachholen möchte?

Bei Interesse können Sie sich jederzeit an unseren Regionalcentern wenden und einen Termin mit der für Ihre Region zuständigen Berufsbegleiterin vereinbaren. Unsere Beratung erhalten Sie kostenlos und unverbindlich.

Reginalcenter Süd: betreut die Landkreise Oder-Spree und märkisch-Oderland sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
Ansprechpartner: Birgit Kersting vom Bildungszentrum der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg Spiekerstraße 11. 15320 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 5554-216 Fax: 0335 5554-298 Mobil: 0160 3881689
E-mail: birgit.kersting@hwk-ff.de

Regionalcenter Nord: betreut die Landkreise Barnim und Uckermark
Ansprechpartnerin: Michaela Bergemann von der IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg Heegemüllerstraße 64 16225 Eberswalde
Telefon: 03334 2537-34 Fax: 03334 2537-48 Mobil: 0151 15167201
E-mail: bergemann@ihk-projekt.de

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Berufsbegleiterin Regionalcenter Süd

Birgit Kersting
Bildungszentrum der
Handwerkskammer Frankfurt (Oder)
Region Ostbrandenburg
Spiekerstr. 11
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon 0335 5554-216
Fax       0335 5554-298
Mobil     0160 3881689
 birgit.kersting@hwk-ff.de

Berufsbegleiterin Regionalcenter Nord

Michaela Bergemann
IHK - Projektgesellschaft mbH
Ostbrandenburg
Heegermühlerstraße 64
16225 Eberswalde
Telefon  03334 2537-34
Fax        03334 2537-48
Mobil      0151 15167201
 bergemann@ihk-projekt.de

 


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